International
Häufig hat das Familienrecht auch einen internationalen Bezug. Dieser kann vielschichtig sein: Sie haben im Ausland geheiratet, Ihr Ehepartner oder Sie besitzen eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Sie oder Ihre Kinder leben oder lebten im Ausland oder einer der Ehepartner plant den Umzug in ein anderes Land. Diese Aspekte haben Auswirkungen auf die gerichtliche Zuständigkeit und das anzuwendende Recht. Je nach anzuwendendem Recht kann es zu abweichenden Beurteilungen für den Unterhalt, das Güterrecht und sonstige vermögensrechtliche Fragen kommen. Auch Kindschaftsangelegenheiten können unterschiedlichen Wertungen unterliegen.
Aufgrund unserer langjährigen internationalen Expertise beraten wir Sie hier umfassend, sofern hierzu die Beratung im ausländischen Recht erforderlich wird, arbeiten wir eng mit ausländischen Kollegen zusammen.
Selbstverständlich können wir Sie in englischer Sprache beraten.