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Familienrecht

 

Wir beraten sämtliche Aspekte im Familienrecht:

Wir sind international im Familienrecht tätig und vertreten Sie bundesweit vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten.  Außergerichtlich beraten wir Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Nicht für jeden sind die gesetzlichen Regelungen am besten geeignet; die gesetzlichen Regelungen sind für eine Vielzahl von Fällen konzipiert; wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen, die auf das von Ihnen gewählte Lebensmodell und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse perfekt zugeschnitten sind. Hierzu können Sie uns vor der Heirat, während der intakten Ehe oder in einer Krisensituation ansprechen.

Im Fall einer beabsichtigten oder tatsächlichen Trennung beraten wir Sie zu den dann zu klärenden Themen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, der Klärung der Wohnsituation und der Auseinandersetzung des Hausrats. Sollten Sie Kinder haben, beraten und unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung einer geeigneten Umgangsregelung sowie gegebenenfalls auch der Klärung sorgerechtlicher Thematiken.

Zur familienrechtlichen Beratung gehört darüber hinaus das Adoptions- und Namensrecht. Auch hier stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.